Rechtsprechung
   VG Trier, 20.01.2020 - 1 K 2512/18.TR   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,88344
VG Trier, 20.01.2020 - 1 K 2512/18.TR (https://dejure.org/2020,88344)
VG Trier, Entscheidung vom 20.01.2020 - 1 K 2512/18.TR (https://dejure.org/2020,88344)
VG Trier, Entscheidung vom 20. Januar 2020 - 1 K 2512/18.TR (https://dejure.org/2020,88344)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2020,88344) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerwG, 27.04.2010 - 10 C 5.09

    Abschiebungsverbot; Anspruchsgrundlage; Beweismaß; beachtliche

    Auszug aus VG Trier, 20.01.2020 - 1 K 2512/18
    Die Tatsache, dass ein Antragsteller bereits ver­ folgt wurde oder einen sonstigen ernsthaften Schaden erlitten hat beziehungsweise von solcher Verfolgung oder einem solchen Schaden unmittelbar bedroht war (Vor­ verfolgung), ist nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ein ernst­ hafter Hinweis auf die Begründetheit seiner Furcht vor Verfolgung (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. April 2010 - 1 0 C 5.09 -, BVerwGE 136, 377, juris Rn. 23, unter Hin­ weis auf: EuGH, Urteil vom 2. März 2010 - C-175/08 u.a. [Abdulla u.a.] -, NVwZ 2010, 505, juris Rn. 92 ff.).

    Hinsichtlich der Zuerkennung subsidiären Schutzes gelten die gleichen Wahr­ scheinlichkeitsanforderungen wie in Bezug auf den Nachweis der Flüchtlingseigen­ schaft, so dass bei vorverfolgten Personen ebenfalls die Beweiserleichterung des Art. 4 Abs. 4 der Richtlinie 2011/95/EU, nicht aber ein herabgestufter Wahrschein­ lichkeitsmaßstab eingreift (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. April 2010 - 10 C 5/09 -, juris).

    Die Tatsache, dass ein Antragsteller bereits ver­ folgt wurde oder einen sonstigen ernsthaften Schaden erlitten hat beziehungsweise von solcher Verfolgung oder einem solchen Schaden unmittelbar bedroht war (Vor­ verfolgung), ist nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ein ernst­ hafter Hinweis auf die Begründetheit seiner Furcht vor Verfolgung (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. April 2010 - 1 0 C 5.09 -, BVerwGE 136, 377, juris Rn. 23, unter Hin­ weis auf: EuGH, Urteil vom 2. März 2010 - C-175/08 u.a. [Abdulla u.a.] -, NVwZ 2010, 505, juris Rn. 92 ff.).

  • EuGH, 02.03.2010 - C-175/08

    Eine Person kann ihre Flüchtlingseigenschaft verlieren, wenn die Umstände,

    Auszug aus VG Trier, 20.01.2020 - 1 K 2512/18
    Die Tatsache, dass ein Antragsteller bereits ver­ folgt wurde oder einen sonstigen ernsthaften Schaden erlitten hat beziehungsweise von solcher Verfolgung oder einem solchen Schaden unmittelbar bedroht war (Vor­ verfolgung), ist nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ein ernst­ hafter Hinweis auf die Begründetheit seiner Furcht vor Verfolgung (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. April 2010 - 1 0 C 5.09 -, BVerwGE 136, 377, juris Rn. 23, unter Hin­ weis auf: EuGH, Urteil vom 2. März 2010 - C-175/08 u.a. [Abdulla u.a.] -, NVwZ 2010, 505, juris Rn. 92 ff.).

    Die Tatsache, dass ein Antragsteller bereits ver­ folgt wurde oder einen sonstigen ernsthaften Schaden erlitten hat beziehungsweise von solcher Verfolgung oder einem solchen Schaden unmittelbar bedroht war (Vor­ verfolgung), ist nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ein ernst­ hafter Hinweis auf die Begründetheit seiner Furcht vor Verfolgung (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. April 2010 - 1 0 C 5.09 -, BVerwGE 136, 377, juris Rn. 23, unter Hin­ weis auf: EuGH, Urteil vom 2. März 2010 - C-175/08 u.a. [Abdulla u.a.] -, NVwZ 2010, 505, juris Rn. 92 ff.).

  • VGH Bayern, 13.02.2019 - 8 B 18.30261

    Keine Verfolgungsgefahr nach erheblicher Veränderung der politischen Verhältnisse

    Auszug aus VG Trier, 20.01.2020 - 1 K 2512/18
    Eine, nach seiner Dar­ stellung erneute Verfolgung wegen (zugeschriebener) ONLF-Zugehörigkeit wäre daher vor der dem Hintergrund der aktuellen Lage nicht zu befürchten (ausführlich dazu jüngst, BayVGH, Urteil vom 13. Februar 2019 - 8 B 18.30261 - juris).

    Vor allem aufgrund der Tatsache, dass auch die ONLF von der Terror­ liste gestrichen wurde, tausende von politischen Gefangenen freigelassen wurden und in den vergangenen Monaten sogar ehemals führende Oppositionspolitiker un­ behelligt nach Äthiopien zurückgekehrt sind, spricht alles dafür, dass auch der Klä­ ger keiner der in § 3a AsylG aufgeführten Verfolgungshandlungen (mehr) ausge­ setzt sein würde (so der BayVGH, Urteil vom 13. Februar 2019 - 8 B 18.30261 - , juris).

  • VGH Baden-Württemberg, 12.10.2018 - A 11 S 316/17

    Kein Abschiebungsverbot nach Kabul für alleinstehende gesunde Männer im

    Auszug aus VG Trier, 20.01.2020 - 1 K 2512/18
    Auch schlechte humanitäre Verhältnisse können eine Behandlung im Sinne des Art. 3 EMRK darstellen (vgl. BVerwG, Urteil vom 3 1 . Januar 2013 - 1 0 C 15.12 -, juris Rn.23; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 12. Oktober 2018 - A 11 S 316/17 -, juris Rn. 164).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 02.10.2018 - 6 A 11552/17

    Asylverfahren; Attest; Substantiierung der Voraussetzungen eines

    Auszug aus VG Trier, 20.01.2020 - 1 K 2512/18
    Das Vorliegen einer lebensbedrohlichen oder schwerwiegenden Erkrankung in diesem Sinne ist nach der gefestigten Rechtsprechung mehrerer Obergerichte einschließlich des Oberver­ waltungsgerichts Rheinland-Pfalz durch ein aktuelles qualifiziertes ärztliches Attest im Sinne des §§ 60 Abs. 7 Satz 2, 60a Abs. 2c Satz 3 AufenthG nachzuweisen (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 2. Oktober 2018 - 6 A 11552/17.OVG -, juris, m.w.N.).
  • BVerwG, 07.02.2008 - 10 C 33.07

    Widerruf der Flüchtlingsanerkennung (Irak); Vorabentscheidung; überschießende

    Auszug aus VG Trier, 20.01.2020 - 1 K 2512/18
    Dabei ist eine "qualifizierende" Betrachtungsweise im Sinne einer Gewichtung und Abwägung aller festgestellten Umstände und ihrer Bedeu­ tung anzulegen (vgl. hierzu zusammenfassend: BVerwG, Vorlagebeschluss vom 7. Februar 2008 - 10 C 33.07 -, DVBI.
  • BVerwG, 06.03.1990 - 9 C 14.89

    Christliche Türken - Türkisches Waisenhaus - Religiöse Identität - Asylrechtliche

    Auszug aus VG Trier, 20.01.2020 - 1 K 2512/18
    Ob eine Verfolgung droht, ist anhand einer Prognose zu beurteilen, die von einer zusammenfassenden Bewertung des zur Prüfung gestellten Lebenssachverhaltes auszugehen und die Wahrscheinlichkeit künftiger Geschehensabläufe bei einer hy­ pothetisch zu unterstellenden Rückkehr des Schutzsuchenden in seinen Heimat­ staat zum Gegenstand hat (vgl. BVerwG, Urteil vom 6. März 1990 - 9 C 14.89 -, BVerwGE 85, 12, juris Rn. 13, m.w.N.).
  • BVerwG, 26.10.1989 - 9 B 405.89

    Klageabweisung ohne Beweisaufnahme - Aufklärungspflicht - Beweisantrag -

    Auszug aus VG Trier, 20.01.2020 - 1 K 2512/18
    An der Glaubhaftigkeit eines Verfolgungsschicksals fehlt es in aller Regel, wenn der Asylbewerber im Laufe des Verfahrens unterschiedliche Angaben macht und sein Vorbringen nicht auflösbare Widersprüche enthält (vgl. BVerwG, Beschluss vom 26. Oktober 1989 - 9 B 405.89 - juris), wenn seine Darstellungen nach der Lebenser­ fahrung oder aufgrund der Kenntnis entsprechender oder vergleichbarer Gesche­ hensabläufe unvorstellbar erscheinen sowie auch dann, wenn er sein Vorbringen im Laufe des Asylverfahrens erheblich steigert, insbesondere wenn er Tatsachen, die er für sein Asylbegehren als maßgeblich bezeichnet, ohne vernünftige oder sonst nachvollziehbare Erklärung erst sehr spät in das Verfahren einführt (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 22. Juli 1987 - 1 1 A 34/87 - juris).
  • VG Regensburg, 19.06.2018 - RO 2 E 18.31617

    Asylverfahren - Exilpolitisch tätiger Asylbewerber aus Äthiopien

    Auszug aus VG Trier, 20.01.2020 - 1 K 2512/18
    Aufgrund der jüngsten Gesetze und Vereinbarungen, verbunden mit der Rückkehr namhafter Exilpolitiker, kann daher nicht (mehr) mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit davon ausgegangen werden, dass oppositionelle Tätigkeiten in Äthiopien zu flüchtlings­ rechtlich relevanten Verfolgungsmaßnahmen führen (vgl. auch VG Regensburg, Beschluss vom 19. Juni 2018 - RO 2 E 18.31617-juris; VG Regensburg, Beschluss vom 31. Juli 2018 - RO 2 K 17.33894 - juris).
  • VG Regensburg, 31.07.2018 - RO 2 K 17.33894

    Keine Verfolgung exilpolitisch tätiger Oromo in Äthiopien

    Auszug aus VG Trier, 20.01.2020 - 1 K 2512/18
    Aufgrund der jüngsten Gesetze und Vereinbarungen, verbunden mit der Rückkehr namhafter Exilpolitiker, kann daher nicht (mehr) mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit davon ausgegangen werden, dass oppositionelle Tätigkeiten in Äthiopien zu flüchtlings­ rechtlich relevanten Verfolgungsmaßnahmen führen (vgl. auch VG Regensburg, Beschluss vom 19. Juni 2018 - RO 2 E 18.31617-juris; VG Regensburg, Beschluss vom 31. Juli 2018 - RO 2 K 17.33894 - juris).
  • BVerwG, 15.06.1987 - 1 A 34.87

    Rechtsmittel

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht